espresso36 setzt neues Verpackungsgesetz um
espresso36 stellte als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen am 02.01.2019 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentrale Stelle) einen Antrag auf Registrierung. Wir sind ab 02.01.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unter der Registrierungsnummer DE5483604787325 registriert.
espresso36 gab in seinem Antrag die Erklärung ab, dass es seine Rücknahmepflichten durch Beteiligung an einem oder mehreren Systemen oder durch eine oder mehrere Branchenlösungen erfüllt – § 9 Absatz 2 Nummer 5 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG).
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) löste am 1. Januar 2019 die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Die Veränderung betrifft grundsätzlich jeden Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer in Deutschland, der Waren für eine Lieferung an private Endverbraucher erstmalig verpackt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt.
Bisher gilt laut Verpackungsverordnung, dass jeder Erstinverkehrbringer einen Beitrag für das Recycling seiner ausgelieferten Verpackungen zu leisten hat. Als Gegenleistung sorgen die Dualen Systeme, wie der Grüne Punkt, für die Sammlung und das Recycling der Verpackungen nach Gebrauch. Das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung wird in Zukunft durch das Verpackungsgesetz und die damit einhergehende Registrierungspflicht strenger geregelt. Der eigentliche Grund für das neu in Kraft tretende Verpackungsgesetz anstelle einer Neuformulierung der Verpackungsverordnung ist die Schaffung der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Die Zentrale Stelle soll für eine bessere Kontrolle sowie einen fairen Wettbewerb sorgen. Außerdem wird die Transparenz der Lizenzierung erhöht, sodass unter anderem Trittbrettfahrer einfacher identifiziert werden können. Das Ziel der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist folglich, die Schwächen der bisherigen Verpackungsverordnung zu beheben.
Systembeteiligungspflichtige Verpackungen konnten bereits vorher bei einem dualen System, z.B. dem Grünen Punkt, gemeldet werden. Ab dem 01.01.2019 wird dann eine Registrierung der Verpackungsarten und -mengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister gesetzlich vorgeschrieben. Verpackungen, die erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden, bedürfen demnach einer Beteiligung an einem dualen System.
Was bezweckt das neue Verpackungsgesetz?
Momentan kennen viele, besonders kleinere Unternehmen, ihre Pflichten bezüglich der momentan noch geltenden Verpackungsverordnung nicht. Dadurch werden weit mehr Verpackungen separat gesammelt und recycelt, als überhaupt bei den dualen Systemen angemeldet sind. Durch das neue Verpackungsgesetz sollen die Anmeldungsvorgänge und somit die Systembeteiligungen besser nachzuvollziehen sein. Auch einen Anreiz, Verpackungen ökologisch vorteilhaft und recyclingfähig herzustellen, soll das neue Gesetz geben. Neben den Neuerungen, wie der Zentralen Stelle Verpackungsregister, wird zudem in zwei Schritten die Recyclingquote angehoben. Der erste Schritt der Anhebung erfolgt ab 2019, der zweite ab 2022.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich auf längerfristige Sicht Gedanken hinsichtlich der recyclinggerechten Konzeption, Produktentwicklung und Optimierung der Verpackung zu machen. Am aller besten ist es jedoch auf die Verpackung komplett zu verzichten.
Optimale Verpackung für Kaffeebohnen
Daran scheiden sich die Geister. Umweltbewusstsein ist heute keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr. Die Mehrzahl der Verbraucher legt großen Wert auf nachhaltige Herstellung sowohl der Lebensmittel selbst, als auch der Verpackung.
Es gibt zum Beispiel Verpackungen, die sich “Öko-Line” nennen und ein Verbund aus braunem Kraftpapier und einer Barriere-Folie sind. Hier wird besonders darauf hingewiesen, das man OHNE Aluminiumschicht auskommt! Der Nachteil ist die schlechtere Recycling-Quote. Die Produktion ist zwar mit einem geringeren Energieaufwand verbunden durch die schlechte Recyclingfähigkeit wird dieser Vorteil jedoch aufgewogen. Außerdem verliert der Kaffee bei solchen Öko-Line Kaffeebeutel-Verpackungen sehr schnell an Aroma.
Wir haben uns bewusst für Verpackungen aus Aluminium entschieden um die bestmögliche Qualität unseres Kaffees zu garantieren. Durch das in Deutschland existierende duale System werden die Verpackungen nahezu zu 100% recycelt.
Kaffeebohnen lose kaufen
Momentan arbeiten wir an einem Konzept, dass es uns erlaubt Kaffeebohnen lose zu verkaufen und somit den Verpackungsmüll ganz zu vermeiden.
Der Kunde bringt einen Behälter mit und wir füllen ihn mit Kaffee in der gewünschten Menge. Ein Problem stellt zurzeit noch der Transport des Kaffees von der Rösterei zu uns und die Lagerung dar. Die kleinen Silos, die man aus vielen Röstereien kennt sind augenscheinlich eine gute Lösung. Allerdings verliert der Kaffee auch in diesen Behältern rasch sein Aroma. Da wir aber auf eine höchstmögliche Qualität bei unseren Kaffees achten, kommt diese Lösung nicht in Frage.
Zurzeit favorisieren wir Eimer aus Weißblech mit einer lebensmittelechten Innenbeschichtung. Der “Hobbock” schließt luftdicht ab und hat ein winziges Überdruckventil.
Welche Verpackung bringt der Kunde mit?
Der Kunde bringt seinen eigenen Behälter mit. Das kann jede Dose sein, die luftdicht abschließt. Optimal sind die Airscape-Dosen. Diese hochwertige Aufbewahrungsdose für Kaffee (und andere Lebensmittel) hält durch ihr patentiertes Ventil den Sauerstoff vom Kaffee fern. Sie garantiert so eine optimale Frische. Die Dosen sind bei uns für 1800ml zu € 40,- erhältlich.